DE

Düngung bei Frost

| Überregional

Das ist erlaubt!

Die starken Fröste in dieser Woche sind ein Segen für die Bodenstruktur. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit, bodenschonend Düngemittel auszubringen. In Bezug auf stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel grenzt der rechtliche Rahmen die Möglichkeiten der Ausbringung bei Frost allerdings ein.

Folgendes ist erlaubt:

1. Boden gefroren, kein Auftauen über Tag (vgl. DWD), keine Begrünung:

  • Kalkdünger (z. B. Carbokalk) dürfen ausgebracht werden (bis 2 % Phosphatgehalt)

2. Boden gefroren, kein Auftauen über Tag (vgl. DWD), begrünt mit Zwischenfrucht/Winterung/Grünland:

  • wie 1. und Festmiste von Huf- und Klauentieren sowie Komposte dürfen ausgebracht werden

3. Boden gefroren, begrünt mit Zwischenfrucht/Winterung/Grünland, tagsüber Auftauen des Bodens (damit Dünger in den Boden einsickern kann):

  • alle Dünger und Gaben bis 60 kg Gesamt-N/ha (bei Festmisten oder Komposten gilt diese N-Obergrenze nicht)

Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass ein Abschwemmen ausgeschlossen ist. Auf wassergesättigten oder schneebedeckten Flächen ist eine Düngung daher generell nicht erlaubt.

Gefrorener, unbedeckter Boden

Über Ihre Fragen und Anregungen freut sich:

Ihr LIZ-Team
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Cookies & Drittinhalte

Tracking (Google Analytics)
Google Maps
Videos (YouTube und Vimeo)

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Speichern Alle akzeptieren