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Düngung bei Frost

| Überregional

Das ist erlaubt!

Die starken Fröste in dieser Woche sind ein Segen für die Bodenstruktur. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit, bodenschonend Düngemittel auszubringen. In Bezug auf stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel grenzt der rechtliche Rahmen die Möglichkeiten der Ausbringung bei Frost allerdings ein.

Folgendes ist erlaubt:

1. Boden gefroren, kein Auftauen über Tag (vgl. DWD), keine Begrünung:

  • Kalkdünger (z. B. Carbokalk) dürfen ausgebracht werden (bis 2 % Phosphatgehalt)

2. Boden gefroren, kein Auftauen über Tag (vgl. DWD), begrünt mit Zwischenfrucht/Winterung/Grünland:

  • wie 1. und Festmiste von Huf- und Klauentieren sowie Komposte dürfen ausgebracht werden

3. Boden gefroren, begrünt mit Zwischenfrucht/Winterung/Grünland, tagsüber Auftauen des Bodens (damit Dünger in den Boden einsickern kann):

  • alle Dünger und Gaben bis 60 kg Gesamt-N/ha (bei Festmisten oder Komposten gilt diese N-Obergrenze nicht)

Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass ein Abschwemmen ausgeschlossen ist. Auf wassergesättigten oder schneebedeckten Flächen ist eine Düngung daher generell nicht erlaubt.

Gefrorener, unbedeckter Boden

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