Die starken Fröste in dieser Woche sind ein Segen für die Bodenstruktur. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit, bodenschonend Düngemittel auszubringen. In Bezug auf stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel grenzt der rechtliche Rahmen die Möglichkeiten der Ausbringung bei Frost allerdings ein.
Folgendes ist erlaubt:
1. Boden gefroren, kein Auftauen über Tag (vgl. DWD), keine Begrünung:
- Kalkdünger (z. B. Carbokalk) dürfen ausgebracht werden (bis 2 % Phosphatgehalt)
2. Boden gefroren, kein Auftauen über Tag (vgl. DWD), begrünt mit Zwischenfrucht/Winterung/Grünland:
- wie 1. und Festmiste von Huf- und Klauentieren sowie Komposte dürfen ausgebracht werden
3. Boden gefroren, begrünt mit Zwischenfrucht/Winterung/Grünland, tagsüber Auftauen des Bodens (damit Dünger in den Boden einsickern kann):
- alle Dünger und Gaben bis 60 kg Gesamt-N/ha (bei Festmisten oder Komposten gilt diese N-Obergrenze nicht)
Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass ein Abschwemmen ausgeschlossen ist. Auf wassergesättigten oder schneebedeckten Flächen ist eine Düngung daher generell nicht erlaubt.