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Greening Zwischenfrüchte – Wann umbrechen?

| Überregional

Wann ist der optimale Zeitpunkt?

Die aktuelle Bodenfeuchte in weiten Teilen Deutschlands (siehe Abbildung)  lässt zwar in den nächsten Tagen keine Befahrbarkeit der Schläge zu, für die kommende Woche sind aber in ganz Deutschland intensive Fröste prognostiziert. Hierdurch wird sich voraussichtlich ein Zeitfenster zum bodenschonenden Walzen und Schlegeln der Zwischenfruchtbestände auftun.

Laut aktueller Landesverordnung, besteht in bestimmten Landkreisen und kreisfreien Städten (siehe Tabelle) im Rheinland seit 2018 die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die als ökologische Vorrangfläche im Greening angebaut werden, schon ab dem 01. Februar umzubrechen (bisher 16.02.). Dies gilt nicht für Zwischenfrüchte, die im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen angebaut werden. Für diese gilt weiterhin der 16. Februar als frühester Termin für den Umbruch.

Kreisfrei Städte

Landkreise

Bonn 

Aachen, Städteregion

Duisburg

Düren

Düsseldorf

Euskirchen

Köln

Heinsberg

Krefeld

Kleve

Mönchengladbach

Rhein-Erft-Kreis

 

Rhein-Kreis Neuss

 

Rhein-Sieg-Kreis

 

Viersen

 

Wesel

 

Bodenfeuchte am 01.02.2018

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