Die aktuelle Bodenfeuchte in weiten Teilen Deutschlands (siehe Abbildung) lässt zwar in den nächsten Tagen keine Befahrbarkeit der Schläge zu, für die kommende Woche sind aber in ganz Deutschland intensive Fröste prognostiziert. Hierdurch wird sich voraussichtlich ein Zeitfenster zum bodenschonenden Walzen und Schlegeln der Zwischenfruchtbestände auftun.
Laut aktueller Landesverordnung, besteht in bestimmten Landkreisen und kreisfreien Städten (siehe Tabelle) im Rheinland seit 2018 die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die als ökologische Vorrangfläche im Greening angebaut werden, schon ab dem 01. Februar umzubrechen (bisher 16.02.). Dies gilt nicht für Zwischenfrüchte, die im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen angebaut werden. Für diese gilt weiterhin der 16. Februar als frühester Termin für den Umbruch.
Kreisfrei Städte
Landkreise
Bonn
Aachen, Städteregion
Duisburg
Düren
Düsseldorf
Euskirchen
Köln
Heinsberg
Krefeld
Kleve
Mönchengladbach
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Rhein-Sieg-Kreis
Viersen
Wesel