Erfolgreiche biologische Nematodenbekämpfung mit Greeningverpflichtung im Zwischenfruchtanbau.
Was ist zu beachten?
- Einhaltung von min. zwei zulässigen Arten (Zwfr.)
- Maximal 60 % Samenanteil einer Art
- Vorzugsweise Ölrettich und Senf mit der Resistenzstufe 2 besser 1 einsetzen (mind. 200 Kö/m²)
- Wichtig: kein Sareptasenf; er vermehrt die Heterodera-schachtii Nematoden
- Intensive Bodenbearbeitung (z.B. hauptfruchtmäßig) unterstützt das Wurzelwachstum der Zwischenfrüchte und die biologische Nematodenbekämpfung
- Einsatz von organischen Wirtschaftsdüngern (30/60) fördert Jugendentwicklung und Nematodenreduktion; ist nur in Gebieten mit grünem Grundwasserkörper zulässig