Restsaatgut, das mit den neonicotinoiden Wirkstoffen Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam gebeizt wurde, darf 2019 nicht mehr ausgesät werden. Bezüglich einer ordnungsgemäßen Entsorgung erhalten Sie von Pfeifer & Langen in den nächsten Wochen zusätzlich zu dem Anschreiben zur Saatgutabholung 2019
ein offizielles Dokument zur Abgabe von nicht verkehrsfähigem Saatgut (außer Könnern)
Außerdem können Sie sich im Rübenportal das Formular herunterladen.
Bringen Sie bitte zum Termin der Saatgutausgabe das möglichst ausgefüllte Formular und das Saatgut in fest verschlossenen, reißfesten Behältnissen/Tüten mit, damit ein eventueller Abrieb nicht nach Außen gelangen kann. Es gibt keine konkreten Vorgaben, welche exakten Behältnisse verwendet werden sollen (z.B. Marke oder Material), es muss lediglich reißfest sein.
Die Behältnisse werden zur Entsorgung in Container gegeben.