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Notfallzulassung: Insektizid Danjiri

| Überregional

Baustein für die Blattlausbekämpfung

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat dem Insektizid Danjiri im Zeitraum vom 1.4.2023 - 29.07.2023 eine Notfallzulassung in Zuckerrüben erteilt. Damit steht den Landwirten dieses Jahr ein weiteres Pflanzenschutzmittel zur Blattlausbekämpfung zur Verfügung. Danjiri darf mit einer Aufwandmenge von 250 g/ha in 200 – 400 l Wasser/ha vom Zwei-Blatt-Stadium bis zum Reihenschluss (BBCH 12-39) verwendet werden. Die Anwendung des wasserlöslichen Granulats darf jedoch nur einmalig zur Bekämpfung von Blattläusen erfolgen. Für dieses Produkt gilt die NG-unkodiert, die besagt, dass Flächen, auf denen in den letzten zwei Kalenderjahren Pflanzen-schutzmittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid angewendet wurden, nicht behandelt werden dürfen. Der enthaltene Wirkstoff Acetamiprid (ebenso enthalten in Carnadine und Mospilan) wirkt systemisch und wird als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Er gehört zur Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide.

Weitere Informationen zu den Insektizid-Zulassungen finden Sie ebenfalls in unserer aktualisierten Insektizidtabelle.

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