DE

MULNV-Erlass für Naturschutzgebiete in NRW

| Überregional

Antragsverfahren für Ausnahmen in Naturschutzgebieten

Mit unserer Meldung vom 15.09.2021 hatten wir bereits über die Änderungen der neuen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) mit Wirkung zum 08.09.2021 berichtet.  

Dazu liegt inzwischen ein Erlass des MULNV für Nordrhein-Westfalen zu Ausnahmen vom Verbot des § 4 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Naturschutzgebieten vor, der bei bestimmten Kriterien eine Ausnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden ermöglicht.

Hier finden Sie ausgiebige Details zum Thema und Informationen zum Antragsverfahren sowie den Antrag, der als Exceldatei vorliegt!

Über Ihre Fragen und Anregungen freut sich:

Ihr LIZ-Team
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Cookies & Drittinhalte

Tracking (Google Analytics)
Google Maps
Videos (YouTube und Vimeo)

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Speichern Alle akzeptieren