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Erinnerung: Dieselrückvergütung

| Überregional

Bis zum 30. September einreichen

Auch in diesem Jahr muss der Antrag auf Diesel-Rückvergütung bis zum 30. September gestellt werden.

Informationen zum Antragsverfahren und alle Anträge finden Sie hier. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Antragsstellung:

Online: Seit dem 1. Januar 2021 kann der Antrag rein online an das zuständige Bürger- und Geschäftskundenportal des Hauptzollamts übermittelt werden, wodurch kein zusätzlicher, komprimierter Antrag mehr ausgedruckt, unterschrieben und postalisch versendet werden muss. Die Identifizierung des Antragstellers im Onlineverfahren erfolgt durch Ihr ELSTER-Zertifikat oder über Ihren Personalausweis über das BuG-Portal. Die Registrierung können Sie unter folgendem Link durchführen.

Postalisch (nur noch in diesem Jahr möglich):

  • Betriebe, die zum ersten Mal einen Agrardieselantrag stellen oder deren Vorjahresantrag nicht bewilligt wurde, verwenden das Formular 1140.
  • Betriebe, die bereits im letzten Jahr erfolgreich einen Antrag gestellt haben, verwenden das Formular 1142 (vereinfachtes Verfahren).

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