Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat der Nufarm Deutschland GmbH für das Insektizid Carnadine vom 1. April 2022 bis 29. Juli 2022 und der FMC für das Produkt Mospilan SG vom 30. März 2022 bis zum 27. Juli 2022 jeweils eine Notfallzulassung nach Artikel 53 gegen die Grüne Pfirsichblattlaus sowie die Schwarze Bohnenlaus erteilt. Beide Produkte enthalten den Wirkstoff Acetamiprid, der zu der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide gehört (IRAC-Gruppe 4A).
Für beide Produkte gilt:
- Die systemisch wirkenden Mittel können vom Zwei-Blatt-Stadium bis zum Reihenschluss angewendet werden. Dies ist positiv zu bewerten. Hierdurch kann die Behandlungslücke zwischen dem Zwei-Blatt- und Sechs-Blatt-Stadium geschlossen werden, denn Teppeki darf erst ab dem Sechsblattstadium eingesetzt werden.
Für Carnadine gilt:
- Flüssigformulierung.
- pro Jahr max. zweimal im Abstand von mindestens 14 Tagen
- 0,25 L/ha in 200 – 400 l Wasser/ha
- Carnadine wird als bienengefährlich (B2) eingestuft
Für Mospilan SG gilt:
- wasserlösliches Granulat (SG)
- pro Jahr max. einmal in der Kultur
- 0,250 kg/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
- Mospilan wird als nicht bienengefährlich eingestuft (B4)
Durch diese Notfallzulassungen stehen Ihnen eine weitere Wirkstoffgruppe gegen Blattläuse zur Verfügung. Der zusätzliche Wirkstoff spielt, bei entsprechenden Wirkstoffwechseln, eine wichtige Rolle in der Vermeidung der Resistenzbildung.