In diesem Jahr gelten in den „roten“ Gebieten erstmalig gesonderte Auflagen bezüglich des Zwischenfruchtanbaus. Vor Sommerungen muss verpflichtend eine Zwischenfrucht angebaut werden (Ausnahmen: Trockengebiete; spät räumende Vorfrucht) und diese darf nicht mit stickstoffhaltigen Düngemitteln gedüngt werden (Ausnahmen Festmist, Kompost).
Hierzu hatten wir bereits berichtet.
Aktuelle Beobachtungen zeigen:
- Die früh gesäten, artenreichen Mischungen mit Leguminosenanteil zeigen sich gut entwickelt. Es stehen oft massereiche Bestände, die auch homogene Wuchshöhen aufweisen. Allerdings wird die Verunkrautung mit Ausfallgetreide, die weiter in der „unteren Etage“ existiert, im Frühjahr zum Problem. Dies wiegt bei Restriktionen des Glyphosat-Einsatzes umso schwerer. Der Effekt auf das Bodengefüge und der phytosanitäre Einfluss ist von der Artenzusammensetzung abhängig und zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu bewerten.
- Die Standardarten-/Mischungen mit Senf und Ölrettich zeigen sich relativ schwach wüchsig. Dies fällt im Vergleich zu gedüngten Parzellen auf. Die guten Witterungsbedingungen in diesem Jahr – ausreichende Mineralisation – lassen den Unterschied vertretbar erscheinen. Dies ist aber für die Zukunft nicht sichergestellt. Insofern sind diese Mischungen ungedüngt immer ein Glücksspiel und meist nicht zu empfehlen.