Am Dienstag den 06.10.2020 hat die französische Nationalversammlung den Gesetzesentwurf zur Möglichkeit der neonicotinoiden Beize von Zuckerrübensaatgut „ab 2021 bis höchstens 2023“ verabschiedet (313 Ja-Stimmen, 158 Nein-Stimmen, 56 Enthaltungen). Der Gesetzesentwurf muss nun Ende Oktober noch vom Senat geprüft werden.
Die französische Vereinigung der Rübenanbauer CGB begrüßte diese „mutige und ehrgeizige Initiative der Regierung zur Sicherung der Nachhaltigkeit des ernsthaft bedrohten Zuckerrübensektors“. Der Präsident der CGB kommentiert die Entscheidung zudem als „positives Signal an die Rübenbauern“.
Die Verbände und die Zuckerindustrie haben auch für Deutschland fristgerecht eine Notfallzulassung für die Beize mit Neonicotinoiden bei Zuckerrübensaatgut beantragt.