Die aktuelle Witterung lässt an ein Befahren der Schläge zu Düngungszwecken nicht denken. Dennoch ist das Ende der letzten Sperrfristen zur Düngung von Ackerflächen (i. d. R. 31.01.) Anlass genug, das Düngejahr 2022 vorzubereiten.
Was beispielsweise bereits jetzt gemacht werden kann:
- Allgemein
- Düngermengen und insbesondere Einsatz von organischen Düngern planen
- Abstandsauflagen für Einzelschläge checken (siehe Merkblatt LWK NRW)
- Meldung Wirtschaftsdüngerabgabe und Zusammenstellung der Wirtschaftsdüngerlieferscheine für 2021
- Lieferscheine der mineralischen Düngemittel besorgen
- evtl. Stoffstrombilanz
- Kontrolle von Kulissenänderungen
- Rote Gebiete/Eutrophierte Gebiete
- Sind Ihre Schläge betroffen
- Die Gebietskulissen finden Sie hier:
- Rote Gebiete/Eutrophierte Gebiete
- Stickstoff
- Düngebedarfsermittlung N mit Nmin-Richtwerten oder eigenem Nmin
- Wir empfehlen in diesem Jahr eigene Proben. Die Probennahme für Zuckerrübenschläge ist ab dem 15.02. – 10.05. gültig; Hinweise zur Ausführung finden Sie hier:
- NRW
- Niedersachen (Verpflichtung zur eigenen Probenahme in Roten Gebieten)
- Sachsen-Anhalt
- Wir empfehlen in diesem Jahr eigene Proben. Die Probennahme für Zuckerrübenschläge ist ab dem 15.02. – 10.05. gültig; Hinweise zur Ausführung finden Sie hier:
- Düngebedarfsermittlung N mit Nmin-Richtwerten oder eigenem Nmin
- Phosphat
- Bodenanalyse (P und andere Makronährstoffen ziehen)
- Düngebedarfsermittlung P