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Empfehlung zum „Vorsorglichen Mietenschutz“ wird gegeben!

| Rheinland

Temperaturen konstant unter 10 °C und leider von Regen begleitet

Es sind sicherlich noch nicht alle Rüben gerodet, aber die Temperaturen für einen vorsorglichen Mietenschutz sind günstig. Ein Wintereinbruch mit Frost ist noch nicht vorhergesagt.

Daher haben RRV und P&L sich darauf verständigt:

  • Ab Mittwoch, den 01. Dezember 2021, mit dem vorsorglichen Zudecken der Mieten für die Langzeitlagerung zu beginnen.
  • Rübenlieferungen mit einem Liefertermin ab Montag, den 20. Dezember 2021, sollen im Rahmen der Vorsorge zugedeckt werden. 
  • Die vorsorgliche Mietenpflege um die Regenereignisse herum planen, um auf die Bodenverhältnisse auf den Vorgewenden besser achten zu können.

Bitte informieren Sie Ihren Mietenpfleger sobald ihre Rüben gerodet sind.

Die Mietenabdeckung ist zwar prinzipiell freiwillig, sichern Sie sich aber die positiven Effekte des Mietenschutzes:

  • Schutz vor Frostschäden und Erhalt der Verarbeitungswürdigkeit ihrer Rüben
  • Der Anspruch für eine Entschädigung aus dem Frostfond besteht nur bei Schäden, die trotz rechtzeitiger und vollständiger Zudeckung der Mieten entstanden sind.
  • Höhere Erdabreinigungsgrade regengeschützter Mieten
  • Geringere Veratmungs- und Zuckerverluste unter Vlies

Über einen möglichen Frostaufruf werden wir später bei Vorliegen sicherer Prognosen entscheiden und Sie umgehend informieren. 

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