Angesichts des für Beginn des Weihnachtsfestes vorhergesagten Frostwetters (regional bis – 7°C) haben der Rheinische Rübenbauer-Verband und Pfeifer & Langen am gestrigen Mittwoch zur Mietenzudeckung aufgerufen (Frostaufruf). Dieser beinhaltet die Aufforderung an die Landwirte und Mietenpfleger, Rübenmieten ab einem bestimmten Liefertermin rechtzeitig und vollständig abzudecken.
- Rübenmieten, die ab Donnerstag, den 27. Dezember verladen und in die Zuckerfabriken geliefert werden, sollen zugedeckt werden.
- Die Zudeckarbeiten sollen spätestens bis Freitagabend, den 23. Dezember abgeschlossen sein.
Die vorhergesagten Fröste sollen sich zwischen den Feiertagen sogar noch verstärken. Nicht zugedeckte tief durchgefrorene Rübenmieten können zudem von den Lademäusen nicht mehr „verarbeitet“ werden, denn die Oberfläche der Miete bricht nur schwer und die Rübenplatten zerstören Rollenwalzen und Förderbänder.
Rübenanbauer, die Ihre Mieten nicht ordnungsgemäß (rechtzeitig und vollständig) zugedeckt haben, fallen im Schadensfall nicht unter den Frostfonds und tragen das unternehmerische Risiko selbst. Die Zuckerfabriken können nur verarbeitungswürdige Rüben annehmen.