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Frostrüben ja oder nein?

| Jülich

-4°C am 02. Januar 2020

Das neue Jahr 2020 startete in den ersten beiden Nächten und den frühen Morgenstunden stellenweise mit Temperaturen bis zu -4°C und Frost. Nicht zugedeckte Rübenmieten sind je nach Lage und Windrichtung oberflächig eingefroren. Besonders empfindlich sind Schnitt- und Bruchflächen sowie Läsionen an der Außenhaut.

Um einen möglichen Schaden im gesamten Anlieferungsprozess für alle Partner möglichst gering zu halten, wollen wir diese oberflächig angefrorenen Rüben in der Zuckerfabrik direkt verarbeiten, da diese Einzelrüben sonst nach Einlagerung in die Rübenhofmiete schnell auftauen und der Zersetzungsprozess beginnt. Für die Fahrzeugsteuerung auf dem Rübenhof sollen nicht zugedeckte Rübenmieten daher an der Eingangswage angemeldet werden, damit diese über die Spritze/den Fix Point entladen und sofort verarbeitet werden können.

Unser Ziel ist, in der Übergangszeit bis zum 10. Januar, eine Gleichverteilung von zu und nicht zugedeckten Rübenmieten in der Anlieferung zu erreichen, um Wartezeiten erst gar nicht entstehen zu lassen.

Froststelle an Oberflächenläsion.
Nicht zugedeckte Rübenmiete nach -3°C Frost.

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