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Frostaufruf der Rheinischen Zuckerwirtschaft

| Jülich

Aufruf zum Zudecken von Rübenmieten für das Werk Jülich

In den letzten beiden Tagen sind die vorhergesagten Temperaturen weiter gesunken. Laut übereinstimmender Meldungen der Wetterdienste ist in der Nacht vom 01. auf den 02. Januar 2020 (Mittwoch auf Donnerstag) zusammen mit leichtem Ostwind mit – 4°C zu rechnen; tagsüber Tauwetter bis + 7°C.

Daher haben der Rheinische Rübenbauer-Verband und Pfeifer & Langen heute zur Mietenzudeckung aufgerufen (Frostaufruf im Rübenportal). Dieser beinhaltet die Aufforderung an die Landwirte und Mietenpfleger, Rübenmieten ab einem bestimmten Liefertermin rechtzeitig und vollständig abzudecken.

  • Rübenmieten, die ab Freitag, dem 10. Januar 2020 verladen und in die Zuckerfabrik Jülich geliefert werden, sollen zugedeckt werden
  • Die Zudeckarbeiten sollen spätestens vor Eintritt des rübenschädigenden Frostes bis Dienstagabend, dem 31. Dezember 2019 abgeschlossen sein

Rübenanbauer, die Ihre Mieten nicht ordnungsgemäß (rechtzeitig und vollständig) zugedeckt haben, fallen im Schadensfall nicht unter den Frostfonds und tragen das unternehmerische Risiko selbst. Die Zuckerfabriken können nur verarbeitungswürdige Rüben annehmen.  

Im Falle der maschinellen Zudeckung übernehmen die Mietenpfleger die Dokumentation gegenüber der Zuckerfabrik.

Selbstabdecker melden die Zudeckung bitte innerhalb von 3 Tagen selbst an die zuständige Zuckerfabrik. Die Protokolle zur Mietenabdeckung im Internet finden Sie unter www.rrvbonn.de und unter www.liz-online.de.

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