Ab dem 1.1.2021, damit später als eigentlich gedacht, tritt die Neuausweisung der nitratbelasteten Gebiete durch das Landesministerium NRW in Kraft.
Seit dem 30.12.2020 steht Ihnen die kartographische Neuausweisung der roten (nitratbelasteten) Flächen unter www.elwasweb.nrw.de => Karten => Gebiete nach §5, §13a Düngeverordnung und §38a WHG => mit Nitrat belastete Gebiete nach §13a DüV (01/2021) zur Verfügung. Dort können Sie sich informieren, ob Ihre Fläche in einem roten Gebiet liegt. Jedoch steht die finale Karte (Nitratkulisse) voraussichtlich ab Ende Februar 2021 zur Verfügung. Daher ist es möglich, dass einige Flächen noch von „rot auf grün“ umgeschaltet werden, das heißt das keine Reduzierung der Stickstoffmenge erfolgen muss. Der umgekehrte Fall einer großflächigen Veränderung von „grün auf rot“ ist unwahrscheinlich. Daher lohnt es sich, Ende Februar nochmals nachzuschauen, ob Ihre Flächen immer noch in einem roten Gebiet liegen. Bestenfalls erhalten Sie zusätzliche N-Mengen, die Sie nach Ende Februar ausbringen können.
Einen ausführlichen Fragen und Antworten-Katalog zur Novellierung der Düngeverordnung finden Sie hier
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