Aktuell stehen die NAK-Behandlungen an, gleichzeitig ist in den Rüben ein verstärktes Blattlaus-Auftreten zu beobachten. Daher stehen Landwirte vor der Entscheidung, ob zuerst eine NAK oder eine Insektizidmaßnahme durchgeführt werden soll. Dies hängt vom Unkrautbesatz, vom Entwicklungsstadium der Rübe und dem Läuseauftreten ab. Bei großen Unkräutern und geringem Läuse-Befall empfiehlt es sich, zunächst die dringendere Herbizidanwendung durchzuführen. Dies gilt besonders dann, wenn es sich bei den auftretenden Läusen um die Schwarze Bohnenlaus handelt (Bekämpfungsschwelle: 30 % befallene Pflanzen). Bei der Grünen Pfirsichblattlaus liegt die Schadschwelle hingegen bei 10 % befallenen Pflanzen.
Ist die Unkrautsituation entspannt und treten bereits Läuse, insbesondere die Grüne Pfirsichblattlaus, oberhalb der Bekämpfungsschwelle auf, empfiehlt es sich, zeitnah eine Insektizidmaßnahme durchzuführen und die nächste NAK mit entsprechendem Abstand daran anzuschließen.
Eine Kombination der beiden Maßnahmen in einer Behandlung ist in der Regel nicht zu empfehlen, da, je nach Wirkstoff, Verträglichkeitsgründe dagegensprechen.
Generell gilt:
• erst NAK, dann Insektizid → mind. 3 Tage Wartezeit
• erst Insektizid, dann NAK → mind. 1 Tag Wartezeit
Ab dem Zweiblattstadium (BBCH 12) können die beiden Produkte Carnadine und Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid eingesetzt werden. Ab dem Sechsblattstadium (BBCH 16) ist die Anwendung des Produktes Teppeki mit dem Wirkstoff Flonicamid erlaubt. Alle Mittel haben eine gute systemische Wirkung. Die Zulassung für das Mittel Pirimor Granulat ist zum 30.04.2022 ausgelaufen und darf daher nicht mehr in Rüben ausgebracht werden.