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Was ist bei Herbizid-Angeboten zu beachten?!

| Überregional

Parallelhandelsprodukte 2022 aktualisiert

Momentan haben wir es mit einem starken Preisanstieg der Betriebsmittel zu tun. So sind auch Pflanzenschutzmittel ein bedeutender Kostenpunkt im Zuckerrübenanbau. Deshalb sind preiswerte Angebote interessant. Zur anstehenden Herbizidbehandlung werden unterschiedliche Produkte mit vergleichbaren Wirkstoffen angeboten. Neben den Original-Produkten gibt es: 

 Re - Importe

  • PSM, die in Deutschland erstmals in Verkehr gebracht wurden
  • Export ins Ausland und Re-Import (MWST-Vorteil)
  • Mit deutschem Etikett und Zulassungs-Nummer

 Parallelhandels-Produkte

  • PSM, die in einem anderen EU-Land zugelassen sind
  • Übereinstimmung mit einem in Deutschland zugelassenen PSM (Wirkstoffe, Wirkstoffmengen und Begleitstoffe), geprüft durch BVL
  • Vertrieb unter eigenem Namen mit zusätzlicher Angabe des deutschen Referenzproduktes
  • Deutsches Etikett mit Genehmigungs-Nummer 
  • Es gelten die für das deutsche Referenzprodukt festgesetzten Anwendungsbestimmungen und Auflagen

Pflanzenschutzmittel beider Gruppen sind legal handel- und einsetzbar. Werden darüber hinaus andere Pflanzenschutzmittel ohne Zulassung bzw. Genehmigung angeboten, so handelt es sich um illegale Mittel.

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