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Vitale Zwischenfruchtbestände und Altverunkrautung

| Überregional

Was ist beim Glyphosateinsatz zu beachten?!

Der Winter 2021/22 war frostarm, was sich aktuell im Zustand der Zwischenfruchtbestände widerspiegelt. Insbesondere Mischungen oder Reinsaaten mit Ölrettichanteil sind vital und wachsen weiter. Gleiches gilt auch für Altverunkrautung (v.a. Kamille, Storchschnabel, Ausfallgetreide) auf Mulchsaatflächen.

Da es seit dem Herbst 2021 verschärfte Auflagen für den Glyphosateinsatz gibt, sind in diesem Jahr Änderungen verpflichtend einzuhalten (siehe Kurzmeldung vom 02.03.2022).

Bei zulässigem Glyphosateinsatz, ist folgendes zu beachten:

•  Tagestemperaturen über 5°C und Nachttemperaturen nicht unter -2°C, idealerweise bei Pflanzenwachstum

•   hohe Wirkstoffkonzentration in der Spritzbrühe (ca. 150 l Wasser /ha)

•   gute Benetzung (feine Tropfen); nicht auf tropfnasse Pflanzen applizieren

•   ausreichend Zeit bis zur nachfolgenden Bodenbearbeitung:
       ◦   bei einjährigen Unkräutern/Gräsern mindestens 2 Tage
       ◦   bei Wurzelunkräutern/Quecke mindestens 7 – 10 Tage

•   Behandlungen bis 5 Tage nach der ZR-Saat bei bestimmten Formulierungen zugelassen, aber Risiko bei kritischen Behandlungsbedingungen

•   bei hartem Wasser verbessert SSA-Zusatz (2-5 kg/100 l, je nach Wasserhärte) vor Glyphosatzugabe die Wirkung bei allen Glyphosatprodukten

•   Häckseln von Zwischenfrüchten und organische Düngung, wenn möglich nach Glyphosatbehandlung (Wirkstoffaufnahme sonst eingeschränkt)

•   Einsatz in AHL zwar möglich, aber mit Wirkungsverlusten

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