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Unterstützung für existenzgefährdete Betriebe für das Trockenjahr 2018

| Überregional

Antragsfrist in NRW läuft am 20. Dezember 2018 ab

Landwirtschaftliche Betriebe in NRW, die durch Trockenheit in ihrer Existenz gefährdet sind, können bis zum 20. Dezember 2018 bei der Landwirtschaftskammer Anträge auf finanzielle Unterstützung einreichen. Hilfeberechtigt sind existenzgefährdete Betriebe, die dürrebedingte Schäden von mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion nachweisen können. Neben umfangreichen weiteren Informationen zur land- und betriebswirtschaftlichen Situation des Betriebes werden auch betriebsindividuelle Daten benötigt.

Für den Rübenbereich finden Sie alle benötigten Daten im Rübenportal von Pfeifer & Langen. In den Gutschriftsanzeigen zum April des Folgejahres sind sowohl die geernteten Rübenmengen, als auch die dafür gezahlten Beträge der jeweiligen Zuckerwirtschaftsjahre enthalten. Eine Kurzanleitung zur Auswahl der entsprechenden Dokumente finden Sie im Rübenportal.

Sollten Sie Fragen zu Ihren Daten haben, kontaktieren Sie bitte hierfür Frau Stimberg (0221/4980-465) oder Herrn Scheufens (0221/4980-458). Hilfe bei der Antragsstellung, weitere Informationen sowie Antragsunterlagen erhalten Sie bei Ihrer Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW.

 

Trockenstress im Rübenbestand

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