Die Arbeitsspitzen des vergangenen Jahres und die Kampagne 2018 liegen hinter Ihnen, doch wirkliche Ruhe kehrt in der Landwirtschaft nie ein. Vor allem das Büro fordert gerade zum Jahresanfang Zeit und Muße. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die erforderlichen Tätigkeiten mit den zugehörigen Fristen:
- Agrarantrag 2018 – ggf. Flächenanpassungen prüfen (kurzfristig nach Bescheid)
- Meldung Wirtschaftsdünger-Abgabe (1 Monat nach Lieferung (NI), 31.03.2019 (NRW))
- Meldung Wirtschaftsdünger-Import/Export (Monatsfrist (NI), 31.03.2019 (NRW, ST, BB))
- Nährstoffvergleich 2018 erstellen (31.03.2019 NRW, ST, BB, NI)
- Düngebedarfsermittlung 2019 vor Düngemaßnahme vornehmen (NRW, ST, BB, NI)
- Düngung kalkulieren (inklusive Wirtschaftsdünger) Hilfen unter www.LIZ-online.de > LIZ Dungpro, LIZ Düngungskosten, LIZ Humusbilanz, LIZ Npro)
- Schlagkartei 2018 vervollständigen (zeitnah)
- Falls anstehend: Bodenproben ziehen (mindestens alle 6 Jahre, aus Praxiserwägungen häufiger, Zeitpunkt und Vorkultur vergangener Proben beachten)
- Diesel-Rückvergütung 2018 [30.09.2019 (Online-)Antrag frühere Antragstellung führt zu früherer Auszahlung!]
- Beachten Sie die beizufügenden Unterlagen zur Erklärungspflicht für Steuerentlastungen
- Sachkundenachweis Pflanzenschutz (individuelle Fortbildungszeiträume beachten! NRW, ST, RP, NI)