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Notfallzulassung 2024 für Pirimor G in Rüben

| Überregional

Ein weiterer Baustein in der Bekämpfung

Das BVL hat zusätzlich zu der bisherigen Notfallzulassung von Carnadine eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (ADAMA) zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren vom 01. April bis 29. Juli 2024 (120 Tage) in Zuckerrüben erteilt.

Das nützlingsschonende Pirimor G mit dem Wirkstoff Pirimicarb kann einmalig mit 0,3 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha ausgebracht werden. Die Behandlung kann ab dem Zweiblattstadium bis zum Reihenschluss der Zuckerrüben (BBCH12 - BBCH 39) nach dem Überschreiten von Schwellenwerten beziehungsweise ab Warndienstaufruf erfolgen. Pirimor G ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Das Temperaturoptimum zur Erreichung einer guten Wirksamkeit liegt zwischen 15 °C und 20 °C. Durch die Wirkung über die ausgeprägte Dampfphase eignet sich Pirimor G besonders zur frühen Anwendung, wenn noch wenig Blattmasse vorhanden ist.

Durch diese Notfallzulassung steht dem Landwirt eine weitere Wirkstoffgruppe gegen Blattläuse zur Verfügung und spielt eine wichtige Rolle in der Vermeidung der Resistenzbildung.

Alles weitere zu den Anwendungsbestimmungen und Auflagen finden Sie in unserer aktualisierten Insektizid-Tabelle.

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