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EU-Genehmigung um ein Jahr verlängert

| Überregional

Neubewertung von Glyphosat noch nicht abgeschlossen

Eine Verlängerung der Glyphosatzulassung wird von einigen EU-Mitgliedsstaaten, trotz positiver Bewertung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), kritisch gesehen. Deutschland hat sich bei den letzten beiden Abstimmungen enthalten. Da sich der Fachausschuss und die Kommission nicht abschließend entscheiden konnten, wurde die EU-Genehmigung von Glyphosat am 2. Dezember 2022 um ein Jahr auf den 15. Dezember 2023 verlängert. Die zusätzliche Zeit wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) benötigt, um die Wirkstoffbewertung fortzusetzen und abzuschließen.

In Deutschland bleibt die Anwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung streng auf das notwendige Maß beschränkt und verbietet die Anwendung ab dem 01.01.2024 gänzlich.

Generell ist ein Zwischenfruchtanbau mit Mulchsaat vor Zuckerrübe auch ohne Glyphosat möglich, bedarf aber ganzheitlicher Ansätze, da Probleme oder sogar Fehler nicht mehr kurzfristig mit chemischen Systemen gelöst werden können. In dieser Anbausaison sollte zumindest wieder auf Teilflächen ein Glyphosatverzicht erprobt werden, um Herausforderungen in den laufenden Anbausystemen zu erkennen und schlagspezifische Strategien weiterzuentwickeln.

 

Hier finden Sie detaillierte Informationen über das Verfahren:

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/neubewertung-glyphosat-verfahren.html

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