Das BVL hat drei Notfallzulassungen nach Artikel 53 zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Zuckerrüben erteilt. Durch diese Notfallzulassungen stehen dem Landwirt zwei weitere Wirkstoffgruppen gegen Blattläuse 2023 zur Verfügung:
Carnadine (Wirkstoff: Acetamiprid) kann im Zeitraum vom 15.03.-12.07.2023, vom BBCH 12-39 maximal zweimal im Abstand von mindestens 14 Tagen, ausgebracht werden. Bei diesem Produkt (B2) handelt es sich um eine Flüssigformulierung. Die Aufwandmenge beträgt 0,25 l/ha in 200–400 l Wasser/ha.
Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) hat eine Notfallzulassung im Zeitraum vom 30.03.-07.07.2023 vom BBCH 12-39 bekommen. Hierbei handelt es sich um ein wasserlösliches Granulat (B4), das einmalig mit 250 g/ha in 200-400 l/ha Wasser ausgebracht werden kann.
Diese beiden o.g. Notfallzulassungen haben die Auflage „NG unkodiert“, die besagt, dass in den zwei vorausgegangenen Kalenderjahren auf dieser Fläche kein Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurde, welches den Wirkstoff Acetamiprid enthält.
Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb), ein nützlingsschonendes Mittel (B4) kann einmalig mit 300 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha im Zeitraum 01.04.-29.07.2023 ausgebracht werden. Die Behandlung kann ab dem BBCH 12-39 nach dem Überschreiten von Schwellenwerten bzw. ab Warndienstaufruf erfolgen. Das Temperaturoptimum zur Erreichung einer guten Wirksamkeit liegt zwischen 15 °C und 20 °C. Durch die Wirkung über die ausgeprägte Dampfphase eignet sich Pirimor G besonders zur frühen Anwendung, wenn noch wenig Blattmasse vorhanden ist.
Weitere Informationen zu den neuen Zulassungen der einzelnen Mittel finden Sie in unserer aktualisierten Insektizid-Tabelle.