Nutzen sie die Chance und melden sie sich unter folgendem Link für die Veranstaltung an:
https://forms.gle/bfg5xC7U7EkZxsfTA
Mit den Änderungen der Düngeverordnung 2020 und damit der Finalisierung der Nitratkulisse steht die Landwirtschaft einer weiteren Herausforderung entgegen: Gleiche Erträge, bei weniger Dünger.
Gerade Landwirte die ihre Flächen in „roten Gebieten“ haben, sind hiervon stark betroffen. Dies gilt insbesondere für rheinische Landwirte.
Aber was bedeutet das nun konkret für mich als Landwirt? Welche Einschränkungen habe ich genau? Welche Möglichkeiten bleiben mir? Welchen Einfluss hat die Novellierung der DüV auf den Zuckerrübenanbau?
Diese und ihre Fragen möchten wir zur Diskussion stellen. Daher laden wir sie am 29. Januar von 11:00 – 12:00 Uhr zum virtuellen Vortrag …
„Änderungen der Düngeverordnung 2020 (rote Gebiete) – Auswirkungen auf den Zuckerrübenanbau!
… ein. Sebastian Lammerich und Holger Fechner von der Landwirtschaftskammer NRW werden in diesem Rahmen über die Änderungen referieren und ihre Fragen beantworten.
Die Kontaktdaten für Nachfragen zur Veranstaltungen und Informationen zur technischen Umsetzung finden Sie im angehängten Dokument. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie von uns eine E-mail mit weiteren Informationen und einem Teilnahmelink.