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Was tun bei vitalen Zwischenfruchtbeständen?

| Überregional

Ruhe bewahren!

In einem Winter mit deutlichen Minustemperaturen und tragfähigen Böden gelingt das Schlegeln oder Walzen der bereits reduzierten Zwischenfruchtbestände problemlos. Aufgrund des aktuell milden Winters sind jedoch vielerorts noch vitale Zwischenfruchtbestände zu finden. Durch regional ergiebige Niederschlagsmengen sind die Böden auch nicht überall befahrbar (KM vom 08.01.2020). Also noch Ruhe bewahren. Erst wenn der Boden den Schlepper spurlos trägt, sollten die noch stehenden Zwischenfrüchte gemulcht oder gewalzt werden. Hierdurch werden die Pflanzen vorgeschädigt und bei nachfolgender Frosteinwirkung zeigen sich deutlich stärkere Schädigungen.

Achtung bei Greeningflächen vor Zuckerrüben: Dort darf erst ab dem 16. Februar beispielsweise mit der Scheibenegge eine flachgründige Bodenbearbeitung von rund 2 bis 3 cm durchgeführt werden. Das gilt auch für Messerwalzen, da diese leicht in den Boden eingreifen.

Wichtig: der Unterboden muss ausreichend trocken sein, um Schmierschichten zu vermeiden.

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