Das Insektizid Teppeki® hat eine Zulassungserweiterung u.a. für Zuckerrüben mit entsprechend geänderter Anwendungsbestimmungen gemäß § 36 des Pflanzenschutzgesetzes erhalten.
Da die Notfallzulassung für Teppeki® in Zuckerrüben vom 22.02.2019 (gültig bis 27.09.2019) nicht widerrufen wurde, dürfen die im Rahmen der Notfallzulassung nach Artikel 53 genehmigten 10.000 kg (71.500 ha) weiterhin bereits zu BBCH 12 eingesetzt werden. Nach Aufbrauch der 10.000 kg darf Teppeki® erst ab BBCH 16 im Rahmen der regulären Zulassung angewendet werden. Unabhängig davon ist nur eine Anwendung in Zuckerrüben zugelassen.