Verbreitet liegt in den Regionen Rheinland und Lage behandlungswürdiger Befall mit Schwarzen Bohnenläusen vor. Priorität bei den Pflanzenschutzmittelapplikationen haben in der Regel die NAKs zur Unkrautkontrolle, da die nächste Welle gerade aufläuft. Sollten aber die Saugschäden durch die Schwarze Bohnenlaus massiv und der Unkrautdruck sehr gering sein, so ist die Insektizidbehandlung zuerst durchzuführen.
Wartezeit zwischen NAK- und Insektizidbehandlung:
- erst NAK, dann Insektizid → mind. 3 Tage Wartezeit
- erst Insektizid, dann NAK → mind. 1 Tag Wartezeit
Eine Kombination der beiden Maßnahmen in einer Behandlung ist nicht möglich, da Verträglichkeitsgründe und das Resistenzmanagement dagegen sprechen. Wenn der Läusedruck es zulässt, dann sollte die Insektizidbehandlung erst nach der aktuellen Kältephase erfolgen.