Das BVL hat eine Notfallzulassung nach Artikel 53 für das Pflanzenschutzmittel Danjiri gegen Blattläuse als Virusvektoren für den Futter- und Zuckerrübenanbau erteilt. Diese Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. April - 29. Juli 2024.
Danjiri ist ein wasserlösliches Granulat, das den Wirkstoff Acetamiprid (200g/l) beinhaltet und einmalig mit 250 g/ha in 200-400 l/ha Wasser ausgebracht werden kann. Dieses systemisch wirkende Insektizid wird von den Behörden als risikoarm und nicht bienengefährlich (B4) eingeordnet.
Danjiri kann ebenso wie Carnadine und Mospilan, die ebenfalls zur Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide (IRAC-Gruppe 4A) gehören, vom Zwei-Blatt-Stadium bis zum Reihenschluss angewendet werden. Hierdurch kann die Behandlungslücke zwischen dem Zwei-Blatt- und Sechs-Blatt-Stadium geschlossen werden, denn Teppeki darf erst ab dem Sechsblattstadium eingesetzt werden.
Alle weiteren Informationen zu den Auflagen und Anwendungsbestimmungen entnehmen Sie unserer Pflanzenschutztabelle Insektizide.