Auch dieses Jahr gibt es wieder Änderungen der Düngeverordnung und mit der Finalisierung der Nitratkulisse steht nun auch fest, welche ihrer Schläge sich in „roten Gebieten“ befinden.
Wie bereits im letzten Jahr muss vor der Gabe einer wesentlichen P- oder N- Menge eine schriftlich dokumentierte Düngebedarfsermittlung (DBE) erstellt werden. Hierbei handelt es sich dann um die maximal erlaubte Düngemenge, die ausgebracht werden darf. In „roten Gebieten“ müssen hiervon zusätzlich 20% abgezogen werden. Reicht das denn überhaupt? Gibt es noch Spielraum?
Der aktuelle NPro führt den Abgleich durch!
Anhand der von ihnen eingegeben Daten erstellt der NPro zum einen die DBE und zum anderen wird der tatsächliche pflanzenbauliche N-Bedarf (Npro) ermittelt. Faktoren wie Klima, Bodenstruktur, langjährige organische Düngung und Ertrag spielen hier eine wichtige Rolle. So können sie schlagspezifisch die DBE mit der Empfehlung vergleichen und in ihre Düngeplanung miteinbeziehen.
In den meisten Fällen liegt die DBE höher als die pflanzenbauliche NPro-Empfehlung, oft sogar in roten Gebieten.
Wichtig: Verpflichtend begrenzend ist immer der Wert der DEM; in roten Gebieten der DEM Minus 20%.