Damit das Klageverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland eingestellt wird, hat das Bundesministerium für Finanzen das Umsatzsteuergesetz geändert.
Viele rheinische Rübenanbauer werden bei Pfeifer & Langen für die Rübenabrechnung als pauschalierender Betrieb geführt. Bei einem Umsatz im landwirtschaftlichen Betrieb von mehr als 600.000 € in 2021 kann die Umsatzsteuer-Pauschalierung ab dem 01.01.2022 nicht mehr genutzt werden. Sollten Sie von einer Umstellung betroffen sein und nur dann, ist es für Sie sinnvoll, die Rüben möglichst komplett in 2021 abzuliefern:
- Bitten teilen Sie Pfeifer & Langen mit verlinktem Formblatt mit, sofern Ihr Betrieb auf die Regelbesteuerung umgestellt wird, damit wir dies ab 2022 in unseren Abrechnungen richtig berücksichtigen können.
- Wegen möglicher Fragen bezüglich der Rübenanlieferung sprechen Sie bitte zeitnah Ihren Hauptfrachtführer an.