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Neue Umsatzsteuerregeln für Landwirte ab dem 01. Januar 2022

| Rheinland

Pauschalierung oder Regelbesteuerung?

Damit das Klageverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland eingestellt wird, hat das Bundesministerium für Finanzen das Umsatzsteuergesetz geändert.

Viele rheinische Rübenanbauer werden bei Pfeifer & Langen für die Rübenabrechnung als pauschalierender Betrieb geführt. Bei einem Umsatz im landwirtschaftlichen Betrieb von mehr als 600.000 € in 2021 kann die Umsatzsteuer-Pauschalierung ab dem 01.01.2022 nicht mehr genutzt werden. Sollten Sie von einer Umstellung betroffen sein und nur dann, ist es für Sie sinnvoll, die Rüben möglichst komplett in 2021 abzuliefern:

  • Bitten teilen Sie Pfeifer & Langen mit verlinktem Formblatt mit, sofern Ihr Betrieb auf die Regelbesteuerung umgestellt wird, damit wir dies ab 2022 in unseren Abrechnungen richtig berücksichtigen können.
  • Wegen möglicher Fragen bezüglich der Rübenanlieferung sprechen Sie bitte zeitnah Ihren Hauptfrachtführer an.

Über Ihre Fragen und Anregungen freut sich:

Ihr Team aus Appeldorn
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Ihr Team aus Euskirchen
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Ihr Team aus Jülich
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