Im Jahr 2018 erfolgte die Rückzahlung zu viel gezahlter Produktionsabgabe für die Zuckerwirtschaftsjahre 1999/00 und 2000/01. Die Höhe der Zinszahlung war lange Zeit fraglich. Nun liegt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Verzinsung vor. Die Rückzahlung erfolgte im Rahmen der Rübengeldzahlung für November.
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