Auch wenn die Düngemittelpreise wieder gefallen sind und laut dem Düngerpreisindex sich diese an den Januar 2022 angenähert haben, sind die Kosten im Vergleich zu den letzten 10 Jahren enorm hoch. Für die Düngebedarfsermittlung (DBE) lohnt sich deshalb i. d. R. der Mehraufwand einer Bodenprobennahme und Analyse der eigenen Flächen.
Neben den eigenen Bodenbeprobungen der Betriebsflächen kann in Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt weiterhin die Empfehlungen (Nmin-Richtwerte) der nach Landesrecht zuständigen Stelle (LWK NRW, LLG) für die DBE herangezogen werden, auch in Roten Gebieten. Landwirte*innen in Roten Gebieten in Niedersachsen sind nach § 3 der NDüngGewNPVO zu einer jährlichen Nmin-Probennahme und Untersuchung verpflichtet. In Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen dürfen in Roten Gebieten, Wirtschaftsdünger, sowie organische und organisch-mineralische Düngemittel nur aufgebracht werden, wenn diese im Vorfeld auf ihren Stickstoffgehalt, innerhalb der letzten 12 Monate, untersucht worden sind. Eine Ausnahme bilden hier in Sachsen-Anhalt Festmist von Huf- und Klauentieren und in Nordrhein-Westfalen Kompost, Festmist, sowie Erntereste und Pflanzen+ Substratreste aus dem Gewächshaus.
Die optimale N-Nutzung berechnen mit dem aktuellen NPro!
Anhand der von ihnen eingegeben Daten erstellt das NPro zum einen die DBE und zum anderen wird der tatsächliche pflanzenbauliche N-Bedarf (Npro) ermittelt. Faktoren wie Klima, Bodenstruktur, langjährige organische Düngung und Ertrag spielen hier eine wichtige Rolle. So können sie schlagspezifisch die DBE mit der Empfehlung vergleichen und in ihre Düngeplanung miteinbeziehen.
In den meisten Fällen liegt die DBE höher als die pflanzenbauliche NPro-Empfehlung, oft sogar in roten Gebieten.
Wichtig: Verpflichtend begrenzend ist immer der Wert der DBE; in roten Gebieten der DBE Minus 20%.
Hier finden Sie die N-min Richtwerte:
NRW: https://www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/ackerbau/pdf/nmin-richtwerte-vorlaeufig.pdf
Niedersachsen: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/39002_Nmin-Richtwerte_2023
Sachsen-Anhalt: https://llg.sachsen-anhalt.de/themen/pflanzenernaehrung-und-duengung/fruehjahrsduengung-nmin-richtwerte