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Notfallzulassung gilt nur bei nachgewiesener Fungizid-Resistenz

| Überregional

Einsatz von Funguran progress in NRW bedingt möglich

Auf Rübenflächen in Nordrhein-Westfalen, die eine nachgewiesene Fungizid-Resistenz gegenüber Cercospora aufweisen und auf denen eine Infektionsgefahr besteht, darf über die Ausnahmegenehmigung „Gefahr in Verzug“ eine Fungizidbehandlung mit dem Zusatz von Funguran progress (Kupferpräparat) erfolgen. Diese Zulassung von Funguran progress gilt ab dem 10. Juli 2018 für 120 Tage und bedingt:

  •         max. 2 Behandlungen /Kultur bzw. je Jahr
  •         14 Tage Abstand zwischen Behandlungen
  •         max. 400 l/ha Wasseraufwand
  •         2,5 kg/ha /Behandlung (max. 5 kg/ha/Kultur bzw. je Jahr)
            Empfehlung: 1,25 kg/ha (als Zumischung zur Fungizidapplikation
            auf Flächen mit starkem Befall in den Vorjahren, bei denen
            Resistenzen zu unterstellen sind).
  •         14 Tage Wartezeit

Wichtig:

Kontaktfungizide wie Kupfer stellen bei resistenten Cercospora Stämmen lediglich eine Wirkungsergänzung dar und sind keine langfristige Lösung gegen resistente Cercospora. Andere Resistenzmaßnahmen wie beispielsweise Wirkstoffwechsel, Sortenwahl, Fruchtfolge etc. sind weiterhin die wichtigsten Maßnahmen.

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