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Glyphosateinsatz nach der Saat und vor dem Rübenauflauf

| Überregional

Eine Notfallmaßnahme

Im Normalfall werden Altverunkrautungen und nicht abgestorbene Zwischenfrüchte vor der Saatbeetbereitung durch eine Behandlung mit Glyphosat erfolgreich bekämpft.

Falls Sie diese wirkungsvolle Maßnahme nicht durchgeführt haben oder Ihre Bodenbearbeitung nicht den gewünschten Erfolg erzielt hat, kann eine Behandlung mit Glyphosat auch nach der Saat nachgeholt werden (max. 5 Tage – siehe Zulassung). Oftmals ist die Wirkung durch teilweise mit Erde bedeckter Pflanzen deutlich eingeschränkt, trotzdem sollte diese Notfallmaßnahme bei Bedarf genutzt werden. Dies verhindert ein Aufwachsen von nicht ausreichend entwurzeltem Unkraut oder das Anwachsen von Wurzelballen.

Nicht alle Glyphosatprodukte verfügen über eine entsprechende Zulassung (NS/VA). Hier finden Sie die zugelassenen Produkte/Totalherbizide.  

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