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Nationaal bericht
Überregional

Glyphosateinsatz vor Zuckerrüben

Zwischenfruchtbestand mit Altverunkrautung

Die wichtigsten Regeln

Wenn Zwischenfrüchte nicht vollständig abgestorben sind oder umfangreiche Altverunkrautung (z.B. Kamille) vorliegt, ist Glyphosat sicherer als mechanische Maßnahmen. Dabei gilt Folgendes zu beachten:

•   Tagestemperaturen über 5°C und
     Nachttemperaturen nicht unter -2°C,
     idealerweise bei Pflanzenwachstum
•   hohe Wirkstoffkonzentration in der
    Spritzbrühe (ca. 150 l Wasser /ha)
•   gute Benetzung (feine Tropfen);  nicht auf
    tropfnassen Pflanzen
•   ausreichend Zeit bis zur nachfolgenden
    Bodenbearbeitung:
       ◦   bei einjährigen Unkräutern/Gräsern
           mindestens 2 Tage
       ◦   bei Wurzelunkräutern/Quecke
           mindestens 7 – 10 Tage
•   Behandlungen bis 5 Tage nach der ZR-Saat
    bei bestimmten Formulierungen zugelassen,
    aber Risiko bei kritischen
    Behandlungsbedingungen
•   bei hartem Wasser verbessert SSA-Zusatz
    (2-5 kg/100 l, je nach Wasserhärte) vor
    Glyphosat-Zugabe die Wirkung bei allen Glyphosaten
•   Kyleo (Glyphosat + 2,4-D) gegen Problemunkräuter wie
    Ackerwinde und Schachtelhalm mit höherer
    Wirksamkeit, aber mindestens 28 Tage vor Rübensaat
•   Häckseln von Zwischenfrüchten und organische Düngung wenn möglich nach
    Glyphosatbehandlung (Wirkstoffaufnahme sonst eingeschränkt)
•   Einsatz in AHL zwar möglich, aber mit Wirkungsverlusten

Liste der zugelassenen Totalherbizide

 

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