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Carnadine erhält Notfallzulassung

| Überregional

Ein zusätzlicher Baustein gegen Blattläuse

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Insektizid Carnadine (Wirkstoff Acetamiprid) der Nufarm Deutschland GmbH eine Notfallzulassung nach Artikel 53 vom 18.03.2024 - 15.07.2024 gegen die Grüne Pfirsichblattlaus sowie die Schwarze Bohnenlaus erteilt.

Das systemisch wirkende Mittel Carnadine kann vom Zwei-Blatt-Stadium bis zum Reihenschluss, max. zwei Mal im Abstand von mindestens 14 Tagen, ausgebracht werden. Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Flüssigformulierung.

Das Insektizid Carnadine mit dem Wirkstoff Acetamiprid (200g/l) gehört zu der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide (IRAC-Gruppe 4A) und wird als nicht bienengefährlich (B2) bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges bis 23.00 Uhr eingeordnet. Die Wartezeit beträgt 35 Tage.

Weitere Informationen zu den neuen Zulassungen, z.B. die jeweiligen NT- und NW-Auflagen der einzelnen Mittel finden Sie in unserer aktualisierten Insektizid-Tabelle.

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