Auf dem Markt sind derzeit viele verschiedene auf biologischer Basis basierende Produkte verfügbar. Jedoch ist es auf den ersten Blick häufig schwierig die einzelnen Produktkategorien zu unterscheiden.
Unter dem Begriff „Biologicals“ fallen sowohl biologische Pflanzenschutzmittel, Pflanzenstärkungsmittel, als auch Biostimulanzien. Das Zulassungsverfahren ist jedoch bei allen drei unterschiedlich. Während biologische Pflanzenschutzmittel das gleiche Zulassungsverfahren wie chemische Pflanzenschutzmittel durchlaufen, gibt es bei Pflanzenstärkungsmitteln lediglich eine Anzeigepflicht beim BVL. Für die Zulassung von Biostimulanzien ist auf Grund ihrer Wirkungsweise eine Konformitätserklärung notwendig. Während biologische Pflanzenschutzmittel eine direkte Wirkung auf Schaderreger haben, steigern Pflanzenstärkungsmittel und Biostimulanzien lediglich die Vitalität der Pflanze. Folglich ist diese weniger anfällig gegenüber Schaderregern. Dies kann sich wiederum positiv auf den Ertrag auswirken. Eine genaue fachliche Abgrenzung zwischen Pflanzenstärkungsmittel und Biostimulanzien gestaltet sich jedoch schwierig.
Die drei dargestellten Gruppen teilen sich ihrerseits wieder in die verschiedenen Produktgruppen auf. Hier am Beispiel Biostimulanzien dargestellt, gibt es verschiedene Ausgangsstoffe, auf denen die Produkte basieren.