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Besonderheiten bei der Düngebedarfsermittlung zur Zuckerrübe

| Überregional

Das Jahr 2018 hinterlässt Spuren

Bald startet die Düngesaison. Hierbei gilt es, vor der ersten Ausbringung größerer Mengen der Nährstoffe N und P, eine Düngebedarfsermittlung durchzuführen und diese schriftlich zu dokumentieren.

Dabei helfen die landesspezifischen Angebote der Landwirtschaftskammern und Landwirtschaftsämter, z. B. LWK NRW und LLG Sachsen-Anhalt.

Der wichtigste Parameter für die Düngebedarfsermittlung ist der 3-jährige betriebliche Durchschnittsertrag der jeweiligen Kultur.
Bei der Zuckerrübe gab es in 2018 aufgrund der Trockenheit teils sehr geringe Erträge. Weichen diese um >20 % vom Vorjahr (Hochertragsjahr 2017) ab, dann kann das Jahr 2018 als Extremwert bei der Düngebedarfsermittlung ausgeschlossen und das Vorjahr, 2017, zweifach angesetzt werden.

Für die Ermittlung des Düngebedarfes 2019 wird dann der betriebliche ZR-Durchschnittsertrag aus den Jahren 2016, 2017 und nochmals 2017 (statt 2018) ermittelt werden. Dies bietet zwar zunächst zusätzliche Spielräume. Da aber für den Nährstoffvergleich die konkrete Erntemenge 2018 herangezogen wird, sollten diese Spielräume angesichts der zulässigen Mittelwerte für die Nährstoff-Überschüsse nur mit Bedacht ausgeschöpft werden.

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