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Start der Mietenabdeckung im Rheinland erfolgt

| Rheinland

Rübenschädigende Fröste vorhergesagt

Auch wenn noch nicht alle Rüben gerodet sind, ist die Zeit zum Zudecken der Rübenmieten gekommen. 
Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG und der Rheinische Rübenbauer Verband e.V. haben sich darauf verständigt, dass:

  • ab Montag, den 27.11.2023 mit dem Zudecken der Mieten für die Langzeitlagerung begonnen wird.
  • Rübenmieten mit einem Verladedatum ab Montag, den 11.12.2023 zugedeckt werden. 

Die angekündigten Fröste für Mitte dieser Woche haben sich etwas verschoben. Im Rheinland werden derzeit für Freitag und Samstag rübenschädigende Fröste vorhergesagt.

  • Nur bei vollständiger und termingerechter Abdeckung und ordnungsgemäßer Erfassung gilt die Rübenmiete im Sinne des Frostfonds als entschädigungsfähig.
  • Auch bei maschineller Abdeckung durch den Mietenpfleger bleibt der Anbauer für die ordnungsgemäße (rechtzeitige und vollständige) Abdeckung seiner Miete selbst verantwortlich.
  • Der Anbauer sollte die Mietenabdeckung seiner Betriebshaftpflichtversicherung anzeigen, da er für die Frostschutz-Abdeckung verkehrssicherungspflichtig ist.
  • Keine Abdeckung mehr nach schädigendem Frosteintritt. Bei schädigendem Frost gerodete Rüben sind nicht für die Langzeitlagerung geeignet.

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