Der Pflanzenschutzdienst hat in der LZ die Nebenbestimmungen, die bei der Nutzung der Cruiser Beize zu beachten sind, ergänzt.
Insbesondere die strengen Meldeauflagen seitens Zuckerfabrik (Verarbeiter) und Landwirt, und die Rückgabe nicht genutzten Saatgutes sind wichtige ergänzende Informationen, auf die wir Sie hinweisen möchten.
Wir erwarten, dass die Ausführungs-VO bis Ende Januar in der finalen Version vorliegt. Bis dahin bitten wir Sie, sich über den jeweils aktuellen Stand genau zu informieren. Dies hat Auswirkungen auf Anbauplanung, Aussaat, Umgang mit dem Saatgut …
Den Artikel aus der LZ Rheinland finden sie hier (Quelle: LZ-Rheinland).