Angesichts des vorhergesagten Frostwetters (regional > – 5° C) haben der Rheinische Rübenbauer-Verband und Pfeifer & Langen zur Mietenzudeckung aufgerufen (Frostaufruf). Dieser beinhaltet die Aufforderung an die Landwirte und Mietenpfleger, Rübenmieten ab einem bestimmten Liefertermin rechtzeitig und vollständig abzudecken.
- Rübenmieten, die ab Donnerstag, dem 15. Dezember verladen und in die Zuckerfabriken geliefert werden, sollen zugedeckt werden
- Die Zudeckarbeiten sollen spätestens bis Donnerstag Abend, dem 08. Dezember abgeschlossen sein
Die vorhergesagten Fröste sollen in der Nacht vom 08. auf den 09. Dezember die – 5° C regional sogar noch unterschreiten. Nicht zugedeckte und auf der Oberfläche durchgefrorene Rübenmieten können ca. 1 Woche nach dem Auftauen nicht mehr „verarbeitet“ werden.
Rübenanbauer, die Ihre Mieten nicht ordnungsgemäß (rechtzeitig und vollständig) zugedeckt haben, fallen im Schadensfall nicht unter den Frostfonds und tragen das unternehmerische Risiko selbst. Die Zuckerfabriken können nur verarbeitungswürdige Rüben annehmen.