Erste 3-Jahresfrist für Schulungsteilnahme von Bewirtschafter in roten/gelben Gebieten
Im Zuge der Novellierung der Landesdüngeverordnung NRW sind Landwirte mit Flächen in roten oder gelben Gebieten zu einer Schulung im 3-Jahreszeitraum verpflichtet. Der erste Zeitraum endet am 31.12.23.
Die LWK NRW bietet noch in diesem Jahr Schulungen an: