Solange die Befahrbarkeit der Flächen nicht gegeben ist, sollte trotz aller Vorteile für eine gute N-Nachlieferung durch früh und flach eingearbeitete, gut zerkleinerte Zwischenfrüchte (s. überregionale Meldung vom 28.01.2022) auf eine Bearbeitung der Bestände verzichtet werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Flächen wassergesättigt und eine Bearbeitung der Zwischenfrüchte führt unweigerlich zu Spurbildung und Verdichtungen, die dann die Entwicklung der folgenden Zuckerrüben empfindlich stören können.
Es gilt also, aktuell Ruhe zu bewahren und die Zwischenfrüchte möglichst während eines immer noch möglichen Frostereignisses zu zerkleinern und/oder einzuarbeiten!