In diesem Jahr gelten in den „roten“ Gebieten erstmalig gesonderte Auflagen bezüglich des Zwischenfruchtanbaus. Vor Sommerungen muss verpflichtend eine Zwischenfrucht angebaut werden (Ausnahmen: Trockengebiete; spät räumende Vorfrucht) und diese darf nicht mit stickstoffhaltigen Düngemitteln gedüngt werden (Ausnahmen: Festmist, Kompost).
Erste Beobachtungen zeigen:
- Primär werden auf ungedüngten Schlägen artenreiche Zwischenfruchtmischungen mit hohem Leguminosenanteil angebaut. Der Nachteil ist die langsame Jugendentwicklung und die geringe Spätsaateignung. Entsprechend kann z. B. bei später Getreideernte die mechanische Ausfallgetreidebekämpfung nicht konsequent durchgeführt werden. Auch können die in der Zwischenfruchtmischung enthaltenen Arten das Ausfallgetreide zunächst nicht ausreichend unterdrücken. Es kommt zu starker Verunkrautung mit Ausfallgetreide (siehe Bilder).
- Einige Landwirte setzen weiterhin auf Standardarten-/Mischungen mit Senf und Ölrettich. Aufgrund der guten Wachstumsbedingungen haben sich diese bisher sehr gut entwickelt, geraten nun aber angesichts steigender N-Bedürftigkeit in’s Stocken; ein hoher Masseaufwuchs – wie auf gedüngten Parzellen – ist nicht zu erwarten
Erst im weiteren Vegetationsverlauf wird eine abschließende Bewertung in Bezug auf die Folgefrucht Zuckerrübe möglich sein.