Aufgrund des Verbots der neonicotinoiden Rübenpillierungen 2019 mussten zum ersten Mal wieder Insektizide gegen Läuse ausgebracht werden. Ziel war es, die Rüben vor der Übertragung der Vergilbungsviren durch die Grüne Pfirsichblattlaus zu schützen.
Aus dem Blattlaus-Monitoring 2019 haben wir folgende Punkte gelernt:
- Die Schwarze Bohnenlaus verursacht vornehmlich Saugschäden und überträgt nur in geringem Ausmaß Viren, daher wird der Bekämpfungs-Richtwert für die Schwarze Bohnenlaus 2020 bis zum Reihenschluss auf 30 % hochgesetzt, danach gelten 50 %. Für die Grüne Pfirsichblattlaus liegt der Bekämpfungs-Richtwert weiterhin bei 10 %.
- Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes sind unnötige Insektizidbehandlungen zu vermeiden. Daher ist eine separate Ausweisung, getrennt nach Schwarzer Bohnenlaus und Grüner Pfirsichblattlaus, im Blattlaus-Monitoring notwendig.
- Die Schwarze Bohnenlaus ist überall auf der Pflanze zu finden, nicht nur im Herzbereich.
- Die Kontrolle der Flächen auf Nützlingsaufkommen ist notwendig. Denn Sie helfen bei der Bekämpfung. Daher muss bei alleinigem Auftreten der Schwarzen Bohnenlaus nicht zwingend behandelt werden, wenn ausreichend Nützlinge vorhanden sind.
- Mit vorschreitender Bestandsentwicklung (BBCH-Stadium) nimmt die Notwendig einer Bekämpfung der Schwarzen Bohnenlaus ab.
- Zusätzliche Information über die Entwicklungsstadien der Zuckerrübe und Fotos der unterschiedlichen Blattlausarten werden zusätzlich im Blattlaus-Monitoring hinterlegt.
Rechtzeitig werden wir Sie mit dem Blattlaus-Monitoring 2020 und der Broschüre Blattläuse erfolgreich regulieren über die aktuelle Befallssituation und Bekämpfungsstrategie informieren.